Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Mitgliedschaft bei der Kraftraum Hamborn GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 288, 47166 Duisburg. Jedes Mitglied erhält sie an der Theke in Schriftform. Sie gelten ab dem 1. Januar 2026.
Stand: 1. September 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mitgliedschafts- und Tageskartenverträge zwischen der Kraftraum Hamborn GmbH (Betreiberin) und ihren Mitgliedern. Abweichende Bedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsschluss
Ein Mitgliedschaftsvertrag kommt zustande, wenn das Mitglied das Anmeldeformular an der Theke unterschreibt und die Betreiberin gegenzeichnet. Über diese Website werden keine Verträge geschlossen; das Probetrainingsformular ist eine unverbindliche Anfrage und begründet für keine Seite eine Verpflichtung. Mitglieder müssen mindestens 16 Jahre alt sein; Mitglieder unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person.
§3 Beitrag und Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 19,90 € je Kalendermonat inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es fallen keine Anmelde-, Aktivierungs- oder Servicegebühren an. Der Beitrag wird am ersten Werktag jedes Monats per SEPA-Lastschrift von dem vom Mitglied benannten Konto eingezogen. Ein Spind kostet zusätzlich 3 € je Monat, eine Tageskarte 7 €. Wird eine Lastschrift aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund zurückgegeben, werden die anfallenden Bankgebühren weiterberechnet.
§4 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft einen Kalendermonat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht gekündigt wird. Beide Seiten können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; ein Zettel an der Theke oder eine E-Mail an moin@kraftraum-hamborn.de genügt. Die Betreiberin bestätigt jede Kündigung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§5 Ruhezeit
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests bis zu drei Monate im Kalenderjahr kostenfrei ruhen lassen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit.
§6 Zutritt und Hausordnung
Der Zutritt erfolgt mit der persönlichen Mitgliedskarte am Drehkreuz. Die Karte ist nicht übertragbar. Es gilt die am Eingang aushängende Hausordnung: saubere Hallenschuhe, auf jeder Bank und Maschine ein Handtuch, Gewichte nach Gebrauch zurück ins Regal. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Betreiberin ein Hausverbot aussprechen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
§7 Gesundheit
Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die gegen ein Krafttraining sprechen. Die Betreiberin empfiehlt vor Trainingsbeginn eine ärztliche Untersuchung, insbesondere ab 35 Jahren oder nach längerer Trainingspause. Das Personal auf der Fläche gibt Hinweise zur Technik, jedoch keine medizinische Beratung.
§8 Haftung
Die Betreiberin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und dann begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für eingebrachte Sachen wird nicht gehaftet, sofern sie nicht an der Theke in Verwahrung gegeben wurden; die Nutzung eines Spinds begründet kein Verwahrungsverhältnis.
§9 Änderungen des Beitrags und dieser Bedingungen
Die Betreiberin kann den Mitgliedsbeitrag einmal je Kalenderjahr erhöhen, um nachweislich gestiegene Kosten für Energie, Miete, Personal oder Geräte auszugleichen. Die Mitglieder werden mindestens acht Wochen vorher in Textform informiert und können zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Kündigt das Mitglied nicht bis zu diesem Zeitpunkt, gilt der neue Beitrag.
§10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Duisburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.